Bearbeiter:
Verkehrsplanung Köhler und Traubmann GmbH
Frankfurt a.M., Februar 2003
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einführung
2 Beschreibung des Investitionsvorhabens
3 Abgrenzung des Untersuchungsraums
4 Verkehrsangebot und Verkehrsnachfrage
4.1 Grundlagen der Potenzialermittlung
4.2 Verkehrsangebot IV
4.3 Verkehrsangebot ÖV
4.3.1 Istzustand
4.3.2 Ohnefall
4.3.3 Mitfall 1 und 2
4.4 Verkehrsnachfrage
4.4.1 Istzustand
4.4.2 Ohnefall
4.4.3 Mitfälle 1 und 2
5 Investitionskosten und Kapitaldienst
5.1 Streckeninfrastruktur
5.2 Fahrzeuge und Betriebskosten
6 Nutzen-Kosten-Indikator
1 Einführung
Die Stadt Darmstadt beabsichtigt den zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn in Arheilgen im Abschnitt Virchowstraße bis Hofgasse (Ortsmitte) und die zweigleisige Verlängerung bis zum nördlichen Siedlungsrand. Die Machbarkeit des zweigleisigen Ausbaus war in der Vergangenheit bereits Gegenstand einer Untersuchung.
Nunmehr soll eine für die politische Entscheidungsebene maßgebende Beurteilungsgrundlage hinsichtlich der Förderungswürdigkeit und damit der Finanzierbarkeit dieses Vorhabens nach dem „Gesetz des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden“ (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, GVFG) erarbeitet werden. Dazu wird eine Nutzen-Kosten-Untersuchung auf Grundlage der „Standardisierten Bewertung“ durchgeführt.
2 Beschreibung des Investitionsvorhabens
Im Zuge des Straßenbahnausbaus wird der heute eingleisige Streckenabschnitt nördlich der Einmündung der Virchowstraße und der derzeitigen Endhaltestelle Arheilgen-Hofgasse zweigleisig ausgebaut. Für die vorgesehene zweigleisige Weiterführung im Zuge der Frankfurter Landstraße sind zwei Untersuchungsfälle zu betrachten, die sich durch ihr Ausbaulänge und damit ihre jeweiligen Kosten und ihre Erschließungswirkung unterscheiden. Im ersten Untersuchungsfall (Mitfall 1) endet die 2-gleisige Verlängerung am nördlichen Siedlungsrand auf der Ostseite der Frankfurter Landstraße, im zweiten Untersuchungsfall (Mitfall 2) auf deren westlichen Seite. Das Ausbauende westlich der Frankfurter Landstraße bedeutet eine Verlängerung der Strecke um ca. 250 Meter,
wodurch eine weitere Haltestelle erforderlich wird. Durch die Verschiebung des Verknüpfungspunktes mit zuführenden Buslinien vom bisherigen Endhalt Hofgasse in nördlicher Richtung ergeben sich Einsparpotenziale durch die Verkürzung der Linienwege für die Buslinien WX und 972.
Der Straßenbahnausbau in der oben beschriebenen Form entspricht der Umsetzung der politischen Beschlusslage nach Fertigstellung der Ortsumgehung Arheilgens durch die B 3 und der dadurch möglich gewordenen Umgestaltung des Straßenquerschnitts der Frankfurter Landstraße. In die NKU werden jedoch nur die durch den Straßenbahnausbau
verursachten Kosten einbezogen.