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01.07.2005

Quelle:Pressemitteilung der Stadt Darmstadt

Nordostumgehung – öffentliche Darlegung des Bebauungsplanvorentwurfs N59

Als Rechtsgrundlage für den Bau der Nordostumgehung stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Bebauungsplan 59 – Nordostumgehung auf.

Zur ersten offiziellen Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Vorentwurf dieses Bebauungsplans in der Zeit von Dienstag (5.) bis Freitag (5.August) nach Beschluss des Magistrats öffentlich zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Stadtplanungsamt, Bessunger Str. 125, Block D, Zimmer 203 dargelegt.

Das Plangebiet erstreckt sich entlang der geplanten Tunneltrasse vom Ostbahnhof bis zum Anschluss an den Martin-Luther-King-Ring nordwestlich der Eisporthalle im Bürgerpark. Neben den öffentlichen Flächen im Bürgerpark sind auch private oder privat genutzte Grundstücke wie zum Beispiel der Fohlenhof oder die Kleingartenanlage am Karlshof von der Baumaßnahme direkt betroffen. Im Nordbereich des Bürgerparks löst die Nordostumgehung eine Neuordnung der Flächen, der Straßen- und Wegbeziehungen aus.

Für den Abschnitt zwischen Dieburger Straße und Seitersweg werden im Bebauungsplanvorentwurf die drei Varianten der von der Stadt in Auftrag gegebenen Gestaltungsstudie dargestellt, so dass Anregungen hierzu in das Bebauungsplanverfahren eingebracht werden können.

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