Zurück | 30.06.2009 | ||||||||||||||||||||||
IVDA Presseerklärung:Darmstadt vor neuem Rechtsbruch durch SchadstoffbelastungNO2-Grenzwert überschritten – IVDA: Land muss handelnAm heutigen Dienstag (30.) im Zeitraum zwischen 15:00 und 16:00 Uhr wurde an der Messstation an der für Luftschadstoffe in der Darmstädter Hügelstraße der maximal erlaubte Stundenmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 200 µg/m³ zum 19. mal im Jahr 2009 überschritten. Dies nimmt der Verein für Innovative Verkehrssysteme Darmstadt e.V. (IVDA) zum Anlass, mit Nachdruck auf einen neuerlich auf die Stadt Darmstadt und das Land Hessen zukommenden Rechtsbruch bei der Einhaltung von Luftschadstoffgrenzwerten hinzuweisen. „Ab dem kommenden Jahr wäre die heute zu verzeichnende 19. Überschreitung des NO2 -Stundenmittelwertes von 200 µg/m³ rechtwidrig. Zudem ist ein Jahresmittelwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel einzuhalten – derzeit liegen wir aber bei 66,8 µg/m³ (gleitender Mittelwert). In Anbetracht der absoluten Tatenlosigkeit von Stadt und insbesondere des für die Luftreinhaltung zuständigen Landes haben wir keine Hoffnung, das sich an der Situation bis zum kommenden Jahr etwas ändert.“ zeigt sich der IVDA-Vorstandssprecher Stefan Opitz resigniert.
Messdaten für NO2 an der Messstation Darmstadt Hügelstraße, Quelle: HLUG „Die NO2-Werte sind seit Jahren unverändert hoch. Aber wie schon beim Feinstaub ist zu beobachten, dass das Problem so lange ignoriert wird, bis der Rechtsbruch da ist. “ ärgert sich Opitz. Anstelle sich dem Problem zu stellen habe das Land angekündigt, eine Ausnahmegenehmigung bei der EU zu beantragen (vgl. Artikel in der FAZ vom 11. Mai 09; Link am Ende der Pressemitteilung). Mit dieser Ausnahmegenehmigung müsse der Grenzwert zwar erst ab dem Jahr 2015 einhalten werden. „Den betroffenen Anwohnern hilft das aber gar nichts.“ konstatiert Opitz, der in diesem Zusammenhang auf die starke atemwegschädigende Wirkung des überwiegend dem motorisierten Verkehr entstammenden Schadstoffs hinweist. Der IVDA bezweifle, dass das Land eine Ausnahmegenehmigung erhalten werde. „Dafür sind hohe Anforderungen zu erfüllen“ so Opitz. Dazu gehöre auch der Nachweis, dass alle geeigneten Maßnahmen auf nationaler, regionale und lokaler Ebene getroffen wurden, um die Frist einzuhalten. „Davon kann im vorliegenden Fall aber überhaupt keine Rede sein. Wer sieben Jahre schläft und dann eine Ausnahmegenehmigung verlangt, der hat jede Glaubwürdigkeit verspielt “ stellt Opitz nüchtern fest. Das Land müsse nun endlich aufwachen und der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit gezielt begegnen. „Die eklatante Untätigkeit muss jetzt ein Ende haben. Wir brauchen eine Novellierung der Luftreinhalte- und Aktionspläne mit zusätzlichen zielgerichteten Maßnahmen. Insbesondere erneuern wir unsere Forderung nach einem stadtweiten Tempo 30 auf Hauptstraßen mit anliegender Wohnbebauung. Damit können die betroffenen Anwohner stadtweit sofort von einer deutlichen Lärm- und Schadstoffentlastung profitieren. Die Immissionsschutzgesetzgebung liefert die rechtliche Grundlage und diese hocheffiziente Maßnahme ist quasi zum Nulltarif zu haben. Berlin und Duisburg gehen hier mit gutem Beispiel voran.“ so Opitz. Zahlreiche weitere Maßnahmen seien denkbar, viele davon im städtischen Verkehrsentwicklungsplan bereits beschrieben. Diese müssten nun unverzüglich in einem integrierten Maßnahmenbündel umgesetzt werden. „Die städtische Verkehrspolitik ist vollkommen gelähmt durch die absolute Fixierung auf die Nordostumgehung, die aber nachweislich nur punktuell einen lächerlich geringen Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung von Schadstoffen beiträgt, in der Summe die Belastung sogar erhöht. Auch die Stadt ist jetzt gefordert, der Gefährdung der Bevölkerung effizient zu begegnen. Wer dabei allerdings auf die Nordostumgehung setzt, ist auf dem absoluten Holzweg.“ erklärt Opitz abschließend. Weitere Informationen: Hessisches Landamt für Umwelt und Geologie zu Herkunft und Wirkung von Stickstoffoxiden: http://www.hlug.de/medien/luft/komponenten/stickoxide/stickoxide.htm Bayrisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit zu rechtlichen Grundlagen: http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/luftreinhaltung/luftqualitaet/index.htm FAZ-Artikel vom 11. Mai 2009 zu angestrebter Ausnahmegenehmigung: http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EDF2186A200024059A9630D949018DD28~ATpl~Ecommon~Scontent.html Kurz-URL: |