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06.05.2005

Quelle:Frankfurter Rundschau

Parken per Handy darf eingeführt werden

Eine TUD-Studie führte jetzt zu einer Ausnahmegenehmigung des Bundesverkehrsministeriums

Bargeld ist passé. Parkgebühren können künftig auch über Handy oder andere elektronische Medien bezahlt werden. Petra Schäfer, Forscherin an der TUD, hat für das Bundesverkehrsministerium Abrechnungssysteme untersucht und ihnen zum Durchbruch verholfen.

Die lästige Suche nach Kleingeld am Automaten entfällt. Parkabrechnungssysteme der Zukunft kommen auch ohne Bargeld aus, die Gebühren werden minutengenau abgerechnet und alles ist unkompliziert zu handhaben. Das versprechen zumindest die Anbieter neuer Systeme. Petra Schäfer hat in ihrer Forschungsarbeit am TUD-Fachgebiet Verkehrsplanung und Verkehrstechnik die Vor- und Nachteile der neuen Park-Systeme untersucht.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr analysierte sie die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einsatzmöglichkeiten. Auf Basis ihrer Arbeit ist vor einigen Tagen eine Ausnahmegenehmigung in der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten, die den Kommunen den Einsatz der neuen Systeme ermöglicht, berichtet die Pressestelle der Universität.

Bisher waren in Deutschland nur Parkscheinautomaten, Parkuhren und Parkscheiben zugelassen. In Skandinavien und den Niederlanden werden schon seit Jahren auch alternative Systeme genutzt. Dort kann der Parkplatz über das Handy gebucht werden. Ein Anruf in der Parkzentrale - mit Angabe der Parkzone und Dauer der Parkzeit - reichen. Die Abrechung erfolgt per Lastschrift am Monatsende. Andere Variante: Im Auto wird ein kleines Gerät mit einem Display deponiert, das die Parkdauer festhält. Die angefallenen Gebühren werden von einem Guthaben im Gerät abgebucht. Beide Systeme sind bargeldlos und minutengenau. Politessen können die Vorgänge überprüfen.

Die Studie ergab, so die TUD, dass die niederländischen und schwedischen Städte und Gemeinden alle zufrieden sind und die Systeme weiter nutzen möchten. Diese werden zusätzlich zu Automaten und als Service für Parkende eingesetzt. Eine Befragung der Nutzer im Ausland ergab, dass vor allem Firmen die Systeme für ihre Mitarbeiter nutzen, um Parkzeiten während Dienstfahrten abzurechnen. Vorteil ist die genaue Abrechnung und die Parkdauer muss vorher nicht abgeschätzt werden. Die TUD-Forscherin befragte auch Kommunen und Autofahrer in Deutschland. Die Mehrzahl der Befragten fand die alternativen Systeme interessant und würde sie auch nutzen.

Dem Bundesministerium empfahl die Forscherin daher, die alternativen Systeme in Deutschland zuzulassen. Der Gesetzgeber ist dem Rat gefolgt und hat im April eine Ausnahmegenehmigung beschlossen, die es Städten und Gemeinden ermöglicht, die alternativen Systeme zunächst bis Dezember 2007 einzusetzen. Saarbrücken und Neukirchen im Saarland sowie Berlin haben bereits Handy-Parken eingeführt.

Die Dissertation ist im Internet unter http://elib.tu-darmstadt.de/diss/000502 veröffentlicht. Die Druckfassung kann bei der Bundesanstalt für Straßenwesen bezogen werden, www.bast.de.

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